Das Unternehmen untersagt daher allen Personen unter 18 Jahren die Nutzung der Pokerspiele auf GGPoker. Die Teilnahme Minderjähriger an Glücksspielaktivitäten stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.
Unser Poker-Raum ist daher in jeglicher Weise darauf ausgerichtet, Kinder oder Jugendliche nicht anzusprechen. In diesem Sinne agieren wir prinzipiell demotivierend für Personen unter 18 Jahren und analysieren jeden Versuch Minderjähriger, auf unseren Websites zu spielen. Dazu verwenden wir hochentwickelte Verifizierungs-Systeme zur Identifizierung Minderjähriger beim Versuch der Anmeldung für unser Software-Angebot. Das Unternehmen ist ebenfalls gesetzlich dazu verpflichtet, von jedem Kunden einen Altersnachweis zu verlangen und wird ein Konto bis zur erfolgreichen Verifizierung dieses Nachweises nicht zur Benutzung freigeben. Das Unternehmen behält sich darüber hinaus das Recht vor, zusätzliche Altersnachweise zu verlangen.
Dennoch sind wir sind uns ebenso darüber im Klaren, dass das Internet in Haushalten leicht zugänglich ist. Deshalb müssen Glücksspielunternehmen und Eltern zusammenarbeiten, um Kinder vor Glücksspiel zu schützen. Zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern empfehlen wir daher die Installation von Filtersoftware, um Minderjährigen den Zugang zu bestimmten Websites und Programmen zu verwehren.
Links zu einigen solcher Anbieter und Software:
Es gibt leider kein absolut wasserdichtes System. Im Falle der Kenntnis einer bei uns registrierten Person unter 18 Jahren bitte sofort unseren Support benachrichtigen:help@ggpoker.de.
Niemand kann immer gewinnen. Verlieren ist Teil des Spiels, auf den man vorbereitet sein muss. Aus diesem Grund sollte man immer verantwortungsbewusst spielen und auf keinen Fall Geld riskieren, das zu verlieren man sich nicht leisten kann. Spielen kann darüber hinaus süchtig machen und dazu führen, dass die Perspektive von Zeit und Geld verloren geht. Wir möchten die gesamte Spielerfahrung unserer Kunden so positiv wie möglich gestalten – selbst wenn sie verlieren. Deshalb arbeiten wir jeden Tag intensiv daran, unsere Kunden bei der Kontrolle ihres Glücksspiel zu unterstützen.
Bitte immer bedenken:
Wie in vielen Belangen kann das in Maßen Angenehme im Übermaß katastrophal sein.
Verantwortungsbewusstes Spielen ist uns wichtig. Daher haben Sie die Möglichkeit, über Ihr Spielerkonto („Verantwortungsbewusstes Spielen-> Selbst-Ausschluss“) jederzeit eine Selbstsperre über die zentrale OASIS‑Datenbank zu beantragen und sich damit selbst für einen bestimmten Zeitraum von der bundesweiten Teilnahme am Glücksspiel auszuschließen.
Wenn Sie sich für eine Selbstsperre entscheiden, wird Ihr Spielerkonto für den gewählten Zeitraum deaktiviert, d.h. Sie können sich ab dann nicht mehr in Ihr Spielerkonto einloggen. Während der Dauer Ihrer Selbstsperre ist die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen aller an OASIS angeschlossenen Anbieter von Glücksspiel nicht möglich.
Eine Selbstsperre dauert grundsätzlich mindestens ein Jahr. Abweichend hiervon kann der Spieler einen kürzeren Sperrzeitraum beantragen, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Wird eine kürzere Dauer als drei Monate beantragt, wird GGPoker dies als einen Antrag auf eine dreimonatige Selbstsperre auslegen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Selbstsperren im Spielersperrsystem OASIS einzutragen. Dies bedeutet, dass eine Selbstsperre die Konsequenz hat, dass Sie nicht nur auf unserer Seite <ggpoker.de> gesperrt sind, sondern auch auf allen anderen Online-Glücksspielseiten (die eine deutsche Lizenz besitzen, ihren Geschäftsbetrieb hierunter betreiben und daher an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde angebunden sind) sowie für fast alle stationären Glücksspielangebote, also auch für stationäre Spielhallen, stationäre Kasinos, stationäre Wett-Shops für stationäre Sportwetten und stationäre Buchmacher, die stationäre Pferdewetten anbieten (auch auf Pferderennbahnen).
Die Aufhebung einer Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Sie haben die Möglichkeit, diesen Aufhebungsantrag direkt online an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde zu richten.
Nur das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde kann und wird über den Aufhebungsantrag entscheiden. Die Aufhebung der Sperre wird nach deren Eintragung, im Falle einer Selbstsperre jedoch nicht vor dem Ablauf von einer Woche nach dem Eingang des Aufhebungsantrags beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde wirksam. Ihnen wird die Aufhebung der Selbstsperre anschließend mitgeteilt.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass keine weiteren Spielerkonten bei GGPoker erstellt werden dürfen. Das Anlegen zusätzlicher Spielerkonten sowie jegliche anderweitigen Handlungen/Versuche, die Selbstsperre zu umgehen, führen zur sofortigen Schließung des/der Spielerkonten und zum möglichen Verfall des damit verbundenen Guthabens.
Beim Überlegungsprozess über Ihren Antrag auf Selbstsperre können die folgenden vier Fragen helfen:
Wenn Sie bereits eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Antrag auf Selbstsperre stellen und sich einen professionellen Rat bei einer der unten aufgeführten Beratungsstellen einholen.
Beim Anlegen Ihres Spielerkontos werden Sie bereits während der Registrierung dazu aufgefordert, ein monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit anzugeben. Der monatliche Einzahlungsbetrag ist aus rechtlichen Gründen grundsätzlich auf €1.000 pro Monat begrenzt. Sie können daher grundsätzlich nur ein monatliches Einzahlungslimit bis zu diesem Maximalbetrags festlegen.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld genau zu überlegen, welches Spielbudget Sie für das Pokerspielen bei uns festlegen möchten. Behalten Sie Ihr monatliches Budget (Einnahmen und Ausgaben) stets im Blick.
Bevor Sie Ihr Spielbudget festlegen, sollten Sie zuerst alle wichtigen Ausgaben und regelmäßigen Rechnungen berücksichtigen. Dazu gehören u.a. Unterkunft, Nebenkosten, Autoreparaturen, Lebensmittel, Benzin, monatliche Raten- oder Schuldenabzahlungen, Versicherungsprämien, usw.
Ein klar definiertes monatliches Spielbudget hilft Ihnen, die Kontrolle über Ihr Spielverhalten zu behalten.
Sie erhalten automatisch eine Benachrichtigung, wenn Ihr monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit erreicht wurde.
Wenn Sie feststellen, dass Sie mehr Zeit oder Geld als geplant online verbringen, empfehlen wir, Ihr monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit entsprechend herabzusetzen. Eine Herabsetzung Ihres monatlichen anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird sofort wirksam.
Limitanpassungen können Sie jederzeit ganz einfach in Ihrem Spielerkonto („Verantwortungsbewusstes Spielen“) vornehmen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst jederzeit unter help@ggpoker.de zur Verfügung.
Nach 60 Minuten (ab Anmeldung) benachrichtigen wir unsere Spieler über die verstrichene Zeit. Das Pop-up wird alle 60 Minuten angezeigt. Um weiterspielen zu können, muss eine ausdrückliche Kenntnisnahme dieser Information erfolgen.
Spieler können jederzeit auf den Panik-Knopf klicken, um eine 24-stündige Kontosperrung auszulösen. Diese Panik-Knopf-Funktion loggt den Spieler sofort aus dem GGPoker-Client aus – der Login bleibt für die folgenden 24 Stunden gesperrt. Dies ist nicht umkehrbar. Die kurzfristige 24 Stunden-Sperre kann auch über unsere App unter Verantwortungsbewusstes Spielen >Selbstauschluss>Cooling off beantragt werden.
Spieler können nur an maximal 4 Tischen gleichzeitig spielen, unabhängig von der Art des gespielten Spiels.
Im Folgenden einige Kontaktinformationen zu Organisationen, die zu Hilfestellung zu Glücksspiel, Glücksspielsucht sowie für betroffene Freunden und Familie geben können:
Spielerschutzverein Glücksfall e. V. – Zentrum für Spielerschutz
Eine Beratungsstelle in Ihrer näheren Umgebung können Sie zum Beispiel hier finden:
Baden-Württemberg | Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen Büchsenstraße 34/36 70174 Stuttgart |
Tel: 0711 2054345 | |
E-Mail: behandlungszentrum@evastuttgart.de | |
Bayern | Blaukreuz-Zentrum München Kurfürstenstraße 34 80801 München |
Tel: 089 332020 | |
E-Mail: suchtberatung.muenchen@blaueskreuz.de | |
Berlin | Caritasverband für Berlin e. V. Große Hamburger Straße 18 10115 Berlin |
Tel: 030 66633400 | |
E-Mail: sucht-gr.hamburger@caritas-berlin.de | |
Brandenburg | Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete Großbeerenstraße 187 14482 Potsdam |
Tel: 0331 73040740 | |
E-Mail: suchtberatungsstelle@awopotsdam.de | |
Bremen | Bremer Fachstelle Glücksspielsucht Bürgermeister-Smidt-Straße 35 28195 Bremen |
Tel: 0421 9897927 | |
E-Mail: gluecksspielsucht@uni-bremen.de | |
Hamburg | AS – Aktive Suchthilfe Repsoldstraße 4 22097 Hamburg |
Tel: 040 2802170 | |
E-Mail: AktiveSuchthilfe@t-online.de | |
Hessen | Fachambulanz für Suchtkranke Rheinstraße 17 65185 Wiesbaden |
Tel.: 0611 3411760 | |
E-Mail: fachambulanz@caritas-wirt.de Web: www.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.de | |
Mecklenburg-Vorpommern | Schwerpunktberatungsstelle Glücksspielsucht Schwerin Ferdinand-Schultz-Straße 12 19055 Schwerin |
Tel: 0385 5213143 | |
E-Mail: m.lichtblau@suchthilfe-mv.de | |
Niedersachsen | Glücksspielprävention und -beratung, Berliner Allee 8, 30175 Hannover |
Tel.: 0511 878 138-13 | |
E-Mail: silke.quast@dw-h.de Web: https://www.diakonisches-werk-hannover.de/hilfe-finden/gluecksspielpraevention-und-beratung/ | |
Nordrhein-Westfalen | Suchtberatungs- und Therapiezentrum Fachambulanz Langerstraße 2 40233 Düsseldorf |
Tel: 0211 7353264 | |
E-Mail: fachambulanz@diakoniedüsseldorf.de | |
Rheinland-Pfalz | Kompetenzzentrum für Spielerschutz und Prävention der Universitätsmedizin Mainz: Suchtprävention |
Saarland | Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für pathologisches Glücksspielen Johannisstraße 2 66111 Saarbrücken |
Tel: 0681 3090650 | |
E-Mail: altmeier-b@caritas-saarbruecken.de | |
Sachsen | Suchtberatungsstelle der GESOP GmbH Gasanstaltstraße 10 01237 Dresden |
Tel: 0351 21530830 | |
E-Mail: sbb@gesop-dresden.de | |
Sachsen-Anhalt | Beratungszentrum/Regionalstelle Glücksspielsucht Leibnizstraße 4 39104 Magdeburg |
Tel: 0391 5324913 | |
E-Mail: beratung.gluecksspielsucht@magdeburgerstadtmission.de | |
Schleswig-Holstein | Beratungs- u. Behandlungsstelle für Glücksspielsucht Wall 38 24103 Kiel |
Tel: 0431 26044500 | |
E-Mail: suchthilfe@stadtmission-kiel.de | |
Thüringen | Caritas Suchthilfe-Zentrum S13 Werner-Seelenbinder-Straße 14 99096 Erfurt |
Tel.: 0361 21658460 | |
E-Mail: s13-ef@caritas-bistum-erfurt.de |
Als Bestandteil unserer Richtlinien stellen wir bei GGPoker unseren Kunden Werkzeuge zur Verfügung, mit denen diese das Budget zum Spielen auf unserer Webseite kontrollieren können: Persönlichen Einzahlungslimits können festgelegt und Anpassungen jederzeit beantragt werden. Einfach unser Service-Team unter help@ggpoker.de oder responsiblegaming@ggpoker.de kontaktieren – ein Mitarbeiter des Kundendiensts wird bei der Festlegung der Limits helfen. Unser Service steht per E-Mail zur Verfügung.
Zur Festlegung der richtigen Limits helfen folgende Schritte:
Anhand der Antworten kann bestimmt werden, welche Geldsumme pro Tag, pro Woche oder pro Monat ausgegeben werden kann.
Für weitere Hilfestellungen steht unser Kundendienst jederzeit unter help@ggpoker.de zur Verfügung.
Der Spielerschutzbeauftragte und seine Responsible-Gaming-Mitarbeiter können unter folgender Email-Adresse erreicht werden: responsiblegaming@ggpoker.de .