Das Unternehmen untersagt daher allen Personen unter 18 Jahren die Nutzung der Pokerspiele auf GGPoker. Die Teilnahme Minderjähriger an Glücksspielaktivitäten stellt einen Verstoß gegen das Gesetz dar.
Unser Poker-Raum ist daher in jeglicher Weise darauf ausgerichtet, Kinder oder Jugendliche nicht anzusprechen. In diesem Sinne agieren wir prinzipiell demotivierend für Personen unter 18 Jahren und analysieren jeden Versuch Minderjähriger, auf unseren Websites zu spielen. Dazu verwenden wir hochentwickelte Verifizierungs-Systeme zur Identifizierung Minderjähriger beim Versuch der Anmeldung für unser Software-Angebot. Das Unternehmen ist ebenfalls gesetzlich dazu verpflichtet, von jedem Kunden einen Altersnachweis zu verlangen und wird ein Konto bis zur erfolgreichen Verifizierung dieses Nachweises nicht zur Benutzung freigeben. Das Unternehmen behält sich darüber hinaus das Recht vor, zusätzliche Altersnachweise zu verlangen.
Dennoch sind wir sind uns ebenso darüber im Klaren, dass das Internet in Haushalten leicht zugänglich ist. Deshalb müssen Glücksspielunternehmen und Eltern zusammenarbeiten, um Kinder vor Glücksspiel zu schützen. Zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern empfehlen wir daher die Installation von Filtersoftware, um Minderjährigen den Zugang zu bestimmten Websites und Programmen zu verwehren.
Links zu einigen solcher Anbieter und Software:
Es gibt leider kein absolut wasserdichtes System. Im Falle der Kenntnis einer bei uns registrierten Person unter 18 Jahren bitte sofort unseren Support benachrichtigen:[email protected].
Niemand kann immer gewinnen. Verlieren ist Teil des Spiels, auf den man vorbereitet sein muss. Aus diesem Grund sollte man immer verantwortungsbewusst spielen und auf keinen Fall Geld riskieren, das zu verlieren man sich nicht leisten kann. Spielen kann darüber hinaus süchtig machen und dazu führen, dass die Perspektive von Zeit und Geld verloren geht. Wir möchten die gesamte Spielerfahrung unserer Kunden so positiv wie möglich gestalten – selbst wenn sie verlieren. Deshalb arbeiten wir jeden Tag intensiv daran, unsere Kunden bei der Kontrolle ihres Glücksspiel zu unterstützen.
Bitte immer bedenken:
Wie in vielen Belangen kann das in Maßen Angenehme im Übermaß katastrophal sein.
GGPoker arbeitet zu jeder Zeit und mit oberster Priorität an Verfügbarkeit und ständiger Optimierung einer verantwortungsbewussten Spielumgebung für seine Kunden.
Es besteht die Möglichkeit, sich über das Menü „Verantwortungsbewusstes Spielen“ jederzeit selbst von GGPoker auszuschließen.
Wenn Sie sich für einen Selbstausschluss entscheiden, wird Ihr Konto für den gewählten Zeitraum geschlossen und Sie können sich nicht mehr in Ihr Konto einwählen und/oder auf die Spiele zugreifen. Bitte beachten Sie, dass der Mindestzeitraum einer langfristigen Sperre 3 Monate beträgt. Anträge auf kürzere Zeiträume, die sich nicht auf den Panik-Knopfs beziehen, gelten als Anträge auf eine 3-monatige Sperre.
Wenn Sie sich für einen Selbstausschluss entscheiden, wird Ihr Konto für den gewählten Zeitraum geschlossen und Sie können sich nicht mehr in Ihr Konto einwählen und/oder auf die Spiele zugreifen. Darüber hinaus ist NSUS Malta verpflichtet, Selbstsperren in OASIS einzutragen. Dies bedeutet, dass eine Selbstsperre die Konsequenz hat, dass Sie nicht nur auf unserer Seite <ggpoker.de> gesperrt sind, sondernauch auf allen anderen Online-Glücksspielseiten (die eine deutsche Lizenz besitzen, ihren Geschäftsbetrieb hierunter betreiben und daher an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde angebunden sind) sowie für fast alle stationären Glücksspielangebote, also auch für stationäre Spielhallen, stationäre Kasinos, stationäre Wett-Shops für stationäre Sportwetten und stationäre Buchmacher, die stationäre Pferdewetten anbieten (auch auf Pferderennbahnen).
Eine Selbstsperre dauert grundsätzlich mindestens ein Jahr. Abweichend hiervon kann der Spieler einen kürzeren Sperrzeitraum beantragen, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Wird eine kürzere Dauer als drei Monate beantragt, wird NSUS Malta dies als einen Antrag auf eine dreimonatige Selbstsperre auslegen.
Langfristige Selbstsperren laufen nicht automatisch ab, auch nicht, wenn Sie eine Sperre nur für einen bestimmten Zeitraum beantragt haben. Wird kein Aufhebungsantrag gestellt, endet die Sperre daher nicht. Für eine Aufhebung einer langfristigen Selbstsperre ist ein schriftlicher Löschungsantrag des Spielers erforderlich. Ein solcher Löschungsantrag kann frühestens nach dem Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Sie können diesen entweder an uns – soweit wir die Spielersperre eingetragen haben – oder direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde richten. Wenn Sie den Löschungsantrag bei uns stellen, werden wir diesen an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten. Nur das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde kann und wird über diesen Aufhebungsantrag entscheiden. Die Aufhebung der Sperre wird nach deren Eintragung, im Falle einer Selbstsperre jedoch nicht vor dem Ablauf von einer Woche nach dem Eingang des Löschungsantrags bei dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde wirksam. Ihnen wird die Löschung der Selbstsperre anschließend mitgeteilt.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass während eines dauerhaften Ausschlusses von GGPoker keine weiteren Konten bei GGPoker erstellt werden dürfen. Das Anlegen zusätzlicher GGPoker-Konten sowie jegliche anderweitigen Handlungen/Versuche, einen Ausschluss zu umgehen, führen zur sofortigen Schließung des/der Konten und zum möglichen Verfall des/der damit verbundenen Guthaben/s.
Im Überlegungsprozess für einen Antrag auf Selbstausschluss können folgenden vier Fragen helfen:
Spiele ich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Einwirkungen? Wenn bereits eine dieser Fragen mit Ja beantwortet werden kann, empfehlen wir die Beantragung für einen Selbstausschluss sowie professionellen Rat durch einer der oben aufgeführten Institutionen.
Unter Meine Seite > Verantwortungsbewusst Spielen > Selbstausschluss kann der Selbstausschluss beantragt und damit unser Service pausiert werden.
Beim Anlegen eines Spielkontos bei GGPoker ist bereits während der Registrierung die Festlegung eines Einzahlungslimits erforderlich. Die maximalen Einzahlungsbeträge für deutsche Spieler sind nach der deutschen Glücksspiel-Regulierung auf €1.000 ($1.150) pro Monat begrenzt. Man kann daher nur Einzahlungslimits unterhalb dieses Maximalbetrags wählen.
Wir empfehlen überdies eine genaue Überlegung des Spielbudgets für das Pokerspielen bei uns. Das monatliche Budget sollte zu jeder Zeit im Auge behalten werden. Einer solchen Budgetbestimmung sollte eine Auflistung aller wichtigen zuerst zu bezahlenden Rechnungen vorausgehen. Dazu gehören u.a. Unterkunft, Nebenkosten, Autoreparaturen, Lebensmittel, Benzin, monatliche Raten- oder Schuldenabzahlungen, Versicherungsprämien, usw. Es ist entscheidend, ein monatliches Budget zu erstellen und zu verfolgen. Es sollten in jedem Fall Limits gesenkt werden, sobald entweder mehr Zeit oder Geld als geplant online verbraucht wird. Die Limits können ganz einfach auf dem Spielkonto gesenkt und dies sofort aktiviert werden. Wir benachrichtigen unsere Kunden, sobald sie ihre Limits erreicht haben.
Das Einrichten eines Selbstausschlusses oder jeglicher Art von Beschränkung ist kostenlos und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Für weitere Hilfestellungen steht unser Service-Team jederzeit unter [email protected] oder [email protected] zur Verfügung.
Nach 60 Minuten (ab Anmeldung) benachrichtigen wir unsere Spieler über die verstrichene Zeit. Das Pop-up wird alle 60 Minuten angezeigt. Um weiterspielen zu können, muss eine ausdrückliche Kenntnisnahme dieser Information erfolgen.
Spieler können jederzeit auf den Panik-Knopf klicken, um eine 24-stündige Kontosperrung auszulösen. Diese Panik-Knopf-Funktion loggt den Spieler sofort aus dem GGPoker-Client aus – der Login bleibt für die folgenden 24 Stunden gesperrt. Dies ist nicht umkehrbar. Die kurzfristige 24 Stunden-Sperre kann auch über unsere App unter Verantwortungsbewusstes Spielen >Selbstauschluss>Cooling off beantragt werden.
Spieler können nur an maximal 4 Tischen gleichzeitig spielen, unabhängig von der Art des gespielten Spiels.
Im Folgenden einige Kontaktinformationen zu Organisationen, die zu Hilfestellung zu Glücksspiel, Glücksspielsucht sowie für betroffene Freunden und Familie geben können:
Spielerschutzverein Glücksfall e. V. – Zentrum für Spielerschutz
Eine Beratungsstelle in Ihrer näheren Umgebung können Sie zum Beispiel hier finden:
Baden-Württemberg | Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen Büchsenstraße 34/36 70174 Stuttgart |
Tel: 0711 2054345 | |
E-Mail: [email protected] | |
Bayern | Blaukreuz-Zentrum München Kurfürstenstraße 34 80801 München |
Tel: 089 332020 | |
E-Mail: [email protected] | |
Berlin | Caritasverband für Berlin e. V. Große Hamburger Straße 18 10115 Berlin |
Tel: 030 66633400 | |
E-Mail: [email protected] | |
Brandenburg | Ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete Großbeerenstraße 187 14482 Potsdam |
Tel: 0331 73040740 | |
E-Mail: [email protected] | |
Bremen | Bremer Fachstelle Glücksspielsucht Bürgermeister-Smidt-Straße 35 28195 Bremen |
Tel: 0421 9897927 | |
E-Mail: [email protected] | |
Hamburg | AS – Aktive Suchthilfe Repsoldstraße 4 22097 Hamburg |
Tel: 040 2802170 | |
E-Mail: [email protected] | |
Hessen | Fachambulanz für Suchtkranke Rheinstraße 17 65185 Wiesbaden |
Tel.: 0611 3411760 | |
E-Mail: [email protected] Web: www.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.de | |
Mecklenburg-Vorpommern | Schwerpunktberatungsstelle Glücksspielsucht Schwerin Ferdinand-Schultz-Straße 12 19055 Schwerin |
Tel: 0385 5213143 | |
E-Mail: [email protected] | |
Niedersachsen | Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Berliner Allee 8 30175 Hannover |
Tel.: 0511 878138-0 | |
E-Mail: [email protected] Web: https://www.diakonisches-werk-hannover.de/sucht | |
Nordrhein-Westfalen | Suchtberatungs- und Therapiezentrum Fachambulanz Langerstraße 2 40233 Düsseldorf |
Tel: 0211 7353264 | |
E-Mail: fachambulanz@diakoniedüsseldorf.de | |
Rheinland-Pfalz | Kompetenzzentrum für Spielerschutz und Prävention der Universitätsmedizin Mainz: Suchtprävention |
Saarland | Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für pathologisches Glücksspielen Johannisstraße 2 66111 Saarbrücken |
Tel: 0681 3090650 | |
E-Mail: [email protected] | |
Sachsen | Suchtberatungsstelle der GESOP GmbH Gasanstaltstraße 10 01237 Dresden |
Tel: 0351 21530830 | |
E-Mail: [email protected] | |
Sachsen-Anhalt | Beratungszentrum/Regionalstelle Glücksspielsucht Leibnizstraße 4 39104 Magdeburg |
Tel: 0391 5324913 | |
E-Mail: [email protected] | |
Schleswig-Holstein | Beratungs- u. Behandlungsstelle für Glücksspielsucht Wall 38 24103 Kiel |
Tel: 0431 26044500 | |
E-Mail: [email protected] | |
Thüringen | Caritas Suchthilfe-Zentrum S13 Werner-Seelenbinder-Straße 14 99096 Erfurt |
Tel.: 0361 21658460 | |
E-Mail: [email protected] |
Als Bestandteil unserer Richtlinien stellen wir bei GGPoker unseren Kunden Werkzeuge zur Verfügung, mit denen diese das Budget zum Spielen auf unserer Webseite kontrollieren können: Persönlichen Einzahlungslimits können festgelegt und Anpassungen jederzeit beantragt werden. Einfach unser Service-Team unter [email protected] oder [email protected] kontaktieren – ein Mitarbeiter des Kundendiensts wird bei der Festlegung der Limits helfen. Unser Service steht per E-Mail zur Verfügung.
Zur Festlegung der richtigen Limits helfen folgende Schritte:
Anhand der Antworten kann bestimmt werden, welche Geldsumme pro Tag, pro Woche oder pro Monat ausgegeben werden kann.
Für weitere Unterstützung wende dich bitte an [email protected] oder [email protected] .