Verantwortungsbewusstes Spielen ist uns wichtig. Daher haben Sie die Möglichkeit, über Ihr Spielerkonto („Verantwortungsbewusstes Spielen-> Selbst-Ausschluss“) jederzeit eine Selbstsperre über die zentrale OASIS‑Datenbank zu beantragen und sich damit selbst für einen bestimmten Zeitraum von der bundesweiten Teilnahme am Glücksspiel auszuschließen.
Wenn Sie sich für eine Selbstsperre entscheiden, wird Ihr Spielerkonto für den gewählten Zeitraum deaktiviert, d.h. Sie können sich ab dann nicht mehr in Ihr Spielerkonto einloggen. Während der Dauer Ihrer Selbstsperre ist die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen aller an OASIS angeschlossenen Anbieter von Glücksspiel nicht möglich.
Eine Selbstsperre dauert grundsätzlich mindestens ein Jahr. Abweichend hiervon kann der Spieler einen kürzeren Sperrzeitraum beantragen, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Wird eine kürzere Dauer als drei Monate beantragt, wird GGPoker dies als einen Antrag auf eine dreimonatige Selbstsperre auslegen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Selbstsperren im Spielersperrsystem OASIS einzutragen. Dies bedeutet, dass eine Selbstsperre die Konsequenz hat, dass Sie nicht nur auf unserer Seite <ggpoker.de> gesperrt sind, sondern auch auf allen anderen Online-Glücksspielseiten (die eine deutsche Lizenz besitzen, ihren Geschäftsbetrieb hierunter betreiben und daher an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde angebunden sind) sowie für fast alle stationären Glücksspielangebote, also auch für stationäre Spielhallen, stationäre Kasinos, stationäre Wett-Shops für stationäre Sportwetten und stationäre Buchmacher, die stationäre Pferdewetten anbieten (auch auf Pferderennbahnen).
Die Aufhebung einer Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Ablauf der Mindestsperrfrist d.h. Ablauf der Mindestdauer von einem Jahr oder Ablauf der selbst gewählten Sperrdauer (vorher gestellte Anträge sind unwirksam)
- Schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift (ein Antrag ist in jedem Fall erforderlich, die Sperre endet nicht automatisch durch Zeitablauf)
- die Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass, kein Führerschein)
Sie haben die Möglichkeit, diesen Aufhebungsantrag direkt online an das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde zu richten.
Nur das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde kann und wird über den Aufhebungsantrag entscheiden. Die Aufhebung der Sperre wird nach deren Eintragung, im Falle einer Selbstsperre jedoch nicht vor dem Ablauf von einer Woche nach dem Eingang des Aufhebungsantrags beim Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Aufsichtsbehörde wirksam. Ihnen wird die Aufhebung der Selbstsperre anschließend mitgeteilt.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass keine weiteren Spielerkonten bei GGPoker erstellt werden dürfen. Das Anlegen zusätzlicher Spielerkonten sowie jegliche anderweitigen Handlungen/Versuche, die Selbstsperre zu umgehen, führen zur sofortigen Schließung des/der Spielerkonten und zum möglichen Verfall des damit verbundenen Guthabens.
Beim Überlegungsprozess über Ihren Antrag auf Selbstsperre können die folgenden vier Fragen helfen:
- Beeinträchtigt das Spielen Ihre Arbeit oder andere Verantwortlichkeiten?
- Versuche Sie, frühere Spielverluste auszugleichen?
- Erholen Sie sich von einer Suchterkrankung?
- Spielen Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Einwirkungen?
Wenn Sie bereits eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Antrag auf Selbstsperre stellen und sich einen professionellen Rat bei einer der unten aufgeführten Beratungsstellen einholen.